bergwaldsee | zimmer und appartments
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Zwischen dem Beherbergungsbetrieb „bergwaldsee“ und dem Vertragspartner (im Folgendem Kunde genannt) besteht Einigkeit darüber, dass für alle Verträge und sonstigen Leistungen ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten. Abweichende, entgegen stehende oder ergänzende Vereinbarungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2. Begriffsbestimmung: Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut hat und vertrauen
darf.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
2.1. In Prospekten, Anzeigen u.ä. enthaltene Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Die Buchung des Kunden stellt das Angebot dar.
2.2. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch den Beherbergungsbetrieb zustande.
2.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, bedürfen der Schriftform.
3. LEISTUNGEN
Für den Umfang der vom Beherbergungsbetrieb vertraglich geschuldeten Leistungen ist allein die Buchungsbestätigung maßgeblich.
4. PREISE
4.1. Die in der Buchungsbestätigung enthaltenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe oder
Fremdenverkehrsangaben sowie Entgelte für Leistungen, bei denen eine verbrauchsabhängige Abrechnung in der Buchungsgrundlage angegeben oder gesondert vereinbart ist sowie für Wahl- und Zusatzleistungen.
4.2. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
4.3. Mit Vertragsschluss wird der vereinbarte Preis zur Zahlung fällig. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Preis binnen 30 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlen. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt die unverzügliche Zahlung mit Inanspruchnahme der Vertragsleistungen (Ankunft) oder zu einem späteren Zeitpunkt vom Kunden zu verlangen.
4.4. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, bis Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Anzahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Vorauszahlung oder Ähnlichem zu verlangen.
5. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES BEHERBERGUNGSBETRIEBES (NO SHOW)
5.1. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Kunden von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
5.2. Ein vertragliches Rücktrittsrecht des Kunden von dem mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Vertrag bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Beherbergungsbetrieb. Sofern zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis zu diesem Datum vom Vertrag zurücktreten, ohne den vereinbarten Preis zahlen zu müssen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Beherbergungsbetrieb ausübt. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung des Kunden beim Beherbergungsbetrieb.
5.3. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, ohne dass ein solches Recht zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurde, hat der Beherbergungsbetrieb einen Anspruch auf die volle Vergütung, abzüglich dessen, was in Folge der Nichtinanspruchnahme der
Leistung erspart wird. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, die in Abzug zu bringenden ersparten Aufwendungen zu pauschalieren. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.4. Kommt es zu einem Rücktritt gemäß Ziffer 5.3., kann der Beherbergungsbetrieb vom Kunden eine pauschalierte Vergütung verlangen wie folgt: Bei Stornierung bis 30 Tage vor Beginn des Leistungszeitraumes: kostenfreie Stornierung. Bei Stornierung 29 – 15 Tage oder weniger vor Beginn des Leistungszeitraumes: 50 % der vereinbarten Leistung. Bei Stornierungen 14 Tage oder weniger vor Beginn des Leistungszeitraumes: 70 % der vereinbarten Leistung.
5.5. Die Ziffern 5.2. bis 5.4. gelten nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Beherbergungsbetriebes zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
5.6. Die gesetzlich geregelten Rücktrittsrechte bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
5.7. Bei Nichtantritt zum Mietbeginn ohne Mitteilung an den Beherbergungsbetrieb erlischt der Anspruch auf die Gesamtreservierung.
6. RÜCKTRITT DES BEHERBERGUNGSBETRIEBES
6.1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Beherbergungsbetrieb gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Beherbergungsbetrieb ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6.2. Erfolgt der Rücktritt nach vorhergehender Ziffer, hat der Beherbergungsbetrieb Anspruch auf Schadensersatz gemäß den Regeln nach Ziffer 5.4. gegenüber dem Kunden. Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Beginn des Leistungszeitraumes besteht kein Schadensersatzanspruch. 6.3. Ferner ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, dies gilt, wenn:
6.3.1. Höhere Gewalt oder andere vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
6.3.2. Räume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden.
7. RECHTE UND PFLICHTEN DES KUNDEN
Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm zum Gebrauch überlassene(n) Ferienwohnung(e)n / Veranstaltungsraum einem Dritte zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm zum Gebrauch überlassene(n) Ferienwohnung(e)n / Veranstaltungsraum zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken zu nutzen.
8. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
8.1. Gebuchte Ferienwohnungen stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
8.2. Am vereinbarten Abreisetag sind die Ferienwohnungen spätestens bis 11:00 Uhr zu räumen; bei einer Verlängerung des Aufenthalts am Abreisetag werden 30 % des Beherbergungspreises in Rechnung gestellt.
9. HAFTUNG DES BEHERBERGUNGSBETRIEBES
9.1. Der Beherbergungsbetrieb haftet nur bei Verschulden auf Schadensersatz.
9.2. Die verschuldensabhängige Haftung ist ausgeschlossen, soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und / oder sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes beruhen, geltend gemacht werden und / oder Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten des Beherbergungsbetriebes beruhen, geltend gemacht werden. Einer Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
9.3. Die verschuldensunabhängige Haftung des Beherbergungsbetriebs nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
9.4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem hauseigenen Parkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Beherbergungsbetrieb nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9.5. Eine etwaige Gastwirtshaftung des Beherbergungsbetrieb für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleiben durch diese Regelung unberührt.
9.6. Ansprüche des Kunden gegenüber dem Beherbergungsbetrieb aus dem Beherbergungsvertrag sowie Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung nach § 548 BGB bleibt von dieser Regelung unberührt.
9.7. Ziffer 9.6. gilt nicht, wenn dem Beherbergungsbetrieb ein grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle dem Beherbergungsbetrieb zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden sowie bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten des Beherbergungsbetriebes beruhen.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Beherbergungsbetriebes.
10.2. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Beherbergungsbetriebes.
10.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich.
10.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Gästehaus bergwaldsee
Dueler Strasse 100
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